COVID-19 Wie lange bleiben Hotels und Gasthäuser geschlossen?

Die Corona-Krise hat gewaltige Auswirkungen auf das Hotel- und Gaststättengewerbe. Nicht nur in Deutschland und Österreich, sondern auch in der Schweiz, in Italien, Slowenien und Kroatien gibt es derzeit keinen Tourismus mehr. Restaurants sind ebenfalls geschlossen.

Aufgrund der von den jeweiligen Regierungen erlassenen Schutzbestimmungen ist eine Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Gasthöfen, Bars und Clubs bei teils hohen Strafen untersagt – eine Herausforderung, die Hoteliers und Restaurantbesitzer vor große Probleme stellt.

Hier ein Überblick über die Maßnahmen in Deutschland, Österreich und weiteren touristisch relevanten Ländern.

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In Deutschland weitgehend einheitliche Regelungen

In Deutschland müssen aufgrund der COVID-19 Krise in allen Bundesländern Restaurants, Cafés und Bars geschlossen bleiben. Ausnahme: In Brandenburg dürfen Raststätten und Autohöfe grundsätzlich geöffnet sein.

Hotels dürfen in allen Bundesländern keine Touristen mehr beherbergen. In Baden-Württemberg dürfen Übernachtungsgäste aus dienstlichen, geschäftlichen oder in (privaten) Härtefällen beherbergt werden; in Sachsen sind “nur notwendige Übernachtungen” gestattet.

Die Regelungen gelten zunächst in folgenden Zeiträumen:

  • Baden-Württemberg: 21.03. – 19.04.2020
  • Bayern: 31.03. – 19.04.2020
  • Berlin: 22.03. – 19.04.2020
  • Brandenburg: 23.03. – 19.04.2020
  • Bremen: 24.03. – 19.04.2020
  • Hamburg: 22.03. – 05.04.2020 (Verlängerung wahrscheinlich)
  • Hessen: 21.03. – 19.04.2020Mecklenburg-Vorpommern: 21.03. – 19.04.2020
  • Niedersachsen: 20.03. – 18.04.2020
  • Nordrhein-Westfalen: 23.03. – 20.04.2020
  • Rheinland-Pfalz: 24.03. – 19.04.2020
  • Saarland: 26.03. – 20.04.2020
  • Sachsen: 23.03. – 05.04.2020 (Verlängerung wahrscheinlich)
  • Sachsen-Anhalt: 25.03. – 19.04.2020
  • Schleswig-Holstein: 24.03. – 19.04.2020
  • Thüringen: 19.03. – 19.04.2020

Hotels und Restaurants in Österreich seit dem 17. März geschlossen

In Österreich sind Restaurants seit dem 17. März 2020 aufgrund einer entsprechenden Verordnung zur Verhinderung der COVID-19-Verbreitung geschlossen und müssen dies auch noch bis mindestens 13. April 2020 bleiben.

Für Hotels wurde am 30. März durch den österreichischen Gesundheitsminister der Erlass einer Rechtsvorschrift angekündigt, nach der sämtliche Hotels in der Alpenrepublik vorübergehend für die touristische Nutzung geschlossen werden. Wie lange die Schließung andauern wird, ist bisher nicht bekannt.

Auch in der Schweiz, in Italien, Kroatien und Slowenien geht fast nichts mehr

Nachdem am 11. März im Kanton Tessin in der Schweiz der Bundesrat die vollständige Schließung von Restaurants verhängt hatte, wurde diese Regelung ab dem 16. März 2020 auf das ganze Land ausgedehnt und gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Hotels dürfen in der Schweiz weiterhin geöffnet bleiben.

In Italien wurden die ersten Hotels und Restaurants in bestimmten Regionen bereits Ende Februar geschlossen. Seit dem 11. März 2020 gilt dies für das ganze Land. Die genannte Regelung gilt zunächst bis zum 3. April, dürfte aber weiter verlängert werden.

Auch in Kroatien und Slowenien sind Hotels und Restaurants seit Mitte März 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen.

EDIT:

Restaurants dürfen in Österreich wieder ab dem 15. Mai 2020 öffnen, Hotels ab 29. Mai 2020. Pro Tisch im Restaurant dürfen vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Zwischen Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.

Auch Bars dürfen unter gleichen Voraussetzungen öffnen. Für die Gastronomie gelten bis auf weiteres Öffnungszeiten von 06:00 – 23:00 Uhr. Da die freie Sitzwahl bis auf Weiteres untersagt ist, wird vorab um Reservierung gebeten um Warteschlangen zu vermeiden.

In Deutschland wird am 6. Mai 2020 bei der Bund-Länder-Konferenz über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise diskutiert, besonders was die Lockerungen der Gastronomie und Hotellerie in den einzelnen Bundesländern betrifft. Denn bislang herrscht Uneinigkeit und die Regelungen zu den Beschränkungen in den Bundesländern fallen unterschiedlich aus.

So beschießt Bayern beispielsweise die schrittweise Öffnung von Gaststätten und Hotels ab 18. Mai 2020. In Niedersachsen sollen Gastronomiebetriebe bereits am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen, Hotels am 25. Mai 2020 – zunächst mit Einschränkungen. Bars oder Diskotheken bleiben dort bis auf Weiteres geschlossen.

Baden-Württemberg wiederum setzt in der Corona-Krise ab Mitte Mai auf ein Ampelsystem für die Bereiche Veranstaltungen und Gastronomie, mit dem gekennzeichnet wird, was erlaubt ist und was verboten bleibt.

In der Schweiz dürfen Restaurants und Bars – unter strenger Einhaltung von Schutzmaßnahmen – ab 11. Mai 2020 wieder öffnen. Die Hotels dürfen weiterhin unter speziellen Auflagen geöffnet bleiben.

In Kroatien bereiten sich Hotels und Camps überwiegend auf eine Eröffnung am 29. Mai vor. Einige Hotel-Öffnungen sind bereits ab 11. Mai 2020 geplant.

In Slowenien durften Restaurants, Bars und sonstige Lokale bereits am 4. Mai 2020 ihre Terrassen öffnen. Die Bewirtung ist ausschließlich im Außenbereich der Gastronomiebetriebe gestattet, weitere Auflagen werden noch definiert.

In Italien, ein Land welches besonders hart von der Corona-Krise getroffen ist, dürfen Restaurants und Bars voraussichtlich ab 1. Juni 2020 wieder öffnen.