Carnuntum wird nächstes DAC-Weinbaugebiet
Auf den Weinkarten Österreichs und anderswo wird in der nächsten Zeit ein weiteres DAC-Weinbaugebiet auftauchen: Carnuntum. Die Verantwortlichen hatten nach langer und gründlicher Überlegung und einer Konsensfindung in der Region einen Verordnungsentwurf präsentiert, der jüngst vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus abgesegnet wurde.
Somit ist Carnuntum nun das österreichische Weinbaugebiet Nummer 14, das den DAC-Status erhält und dessen besonderen Schutz für gebietstypische Rot- und Weißweine genießt.
Klassifizierung in drei Stufen
Das Carnuntum, östlich von Wien gelegen, umfasst 906 Hektar Anbaufläche für Reben. Genauso wie die DAC-Gebiete Krems-, Kamp- und Traisental sowie die Steiermark gibt es eine dreistufige Klassifizierung in Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Bei den Rebsorten liegt der Fokus auf den Paradetrauben der Region. Für Weißweine zugelassen sind Chardonnay, Grüner Veltliner und Weißburgunder, für Rotweine Zweigelt und Blaufränkisch.
Die reinsortigen Weine dürfen nur aus den genannten Trauben gekeltert werden. Bei Cuvées muss der Anteil mindestens zwei Drittel betragen, der Rest kann aus anderen Qualitätsweinrebsorten bestehen, zum Beispiel aus Cabernet Sauvignon, Merlot oder St. Laurent bei Rotwein-Verschnitten.
Das Profil der Carnuntum-DAC-Weine
Das Carnuntum ist schon seit einiger Zeit bekannt für seine kraftvoll strukturierten Weißweine und Rotweine mit starkem Charakter. In der neuen DAC-Verordnung werden die Eckdaten für die Klassifizierung festgehalten. Demnach müssen sämtliche Weine der Geschmacksrichtung “trocken” entsprechen und der Alkoholgehalt der Rotweine mindestens 12 % vol. betragen.
Außerdem ist den Orts- und Riedenweinen genügend Zeit für ihre Entwicklung zu geben. So dürfen die staatlichen Prüfnummern für Weißweine erst ab dem 15. März, für Rotweine ab dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres beantragt werden.
Der “Rubin Carnuntum” bleibt erhalten
Die schon geraume Zeit etablierte und bekannte Marke “Rubin Carnuntum” soll neben der DAC-Verordnung erhalten bleiben und auch weiterhin ein zuverlässiger Garant für Zweigelt-Weine sein, die einen besonders gebietstypischen Charakter aufweisen.
Was ist DAC?
Die Abkürzung DAC steht für “Districtus Austriae Controllatus” und gilt als gesetzliche Bezeichnung der Herkunft von gebietsstypischen, österreichischen Qualitätsweinen. Taucht das Kürzel zusammen mit der Angabe des Weinbaugebiets auf einem Flaschenetikett auf, handelt es sich um einen für die Region charakteristischen Qualitätswein.
DAC-Weine müssen sämtliche Vorgaben der Verordnung erfüllen, die für jedes einzelne Gebiet festgelegt sind und dürfen auch nur aus den definierten Rebsorten vinifiziert werden. Mit Carnuntum besitzt Österreich nun 14 DAC-Gebiete. Alle anderen Weine, die nicht den DAC-Verordnungen entsprechen, tragen die Herkunftsbezeichnung ihres Bundeslandes.
Alle Fakten zu Carnuntum DAC
Erlaubte Rebsorten:
- Weißweine: Chardonnay, Weißburgunder, Grüner Veltliner
- Rotweine: Zweigelt, Blaufränkisch
- Cuvées: mindestens zwei Drittel der genannten Rebsorten, maximal ein Drittel aus anderen Qualitätsreben
- Geschmacksrichtung: trocken
- Alkoholgehalt: mindestens 12 % vol.
- Herkunftsgliederung (Pyramide):
- Gebietswein
- Ortswein
- Riedenwein
Hier erfahren Sie mehr über das neue DAC Weinbaugebiet: carnuntum.com
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